Der Kirchgemeinderat stellt das Kirchgemeindehaus gerne für Zusammenkünfte mit kirchlichem Charakter, sowie für besinnliche, kulturelle und gemeinnützige Anlässe zu Verfügung, soweit Veranstaltungen der Kirchgemeinde dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Politische Veranstaltungen von Parteien, öffentliche Tanzveranstaltungen und Geschäftsanlässe sind nicht zugelassen.
Gesuche um Benützung des Kirchgemeindehauses sind an den Sigristen zu stellen.
Weisungen für die Benützung: Details (PDF)
Hausordnung: Details (PDF)